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SED-Opfer

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Verfolgte und Opfer der SED-Diktatur "DDR" müssen sich heute schon fast schämen, gegen die DDR-Systemträger Widerstand geleistet zu haben.......  Die deutschen Politiker haben  diese Opfer und Verfolgten einer unmenschlichen Diktatur wieder mal vergessen ! Werden jene ausgegrenzt, diskriminiert?  
Was vergessen wird, diese Millionen Menschen haben maßgeblich zum Zusammenbruch der DDR und damit zur Wiedervereinigung beigetragen. 25 Jahre nach dem "Mauerfall" erwarten alle DDR-Widerständler keine "Angriffe", sondern Entschuldigungen, Entschädigungen, Ehrungen und angemessene hohe Altersrenten. Mindestens in gleicher Höhe, wie der deutsche Staat es den SED-Systemträgern per BGH-Urteil zugestand...  Das sollte für eine Demokratie in einem Rechtsstaat selbstverständlich sein.
 
Zeitzeugen  
"Die Zeitzeugen sind in der Deutung des eigenen Schicksals autonom. Sie müssen dies weder der Wissenschaft noch gar den Tätern überlassen.   Sie leisten damit einen stellvertretenden Dienst für die normalen Grundlagen des Lebens im Verfassungsstaat..."
 
Hier möchte ich in diesem Zusammenhang den früheren Bundespräsidenten, Herrn Roman Herzog, aus seiner Rede in Leipzig am 23.06.1998 zitieren, die er vor Opferverbänden und Bürgerrechtlern hielt:
"Die Demokratie grenzt niemanden aus. Wer über sich, sein Tun und seine Verantwortung ernsthaft nachdenkt und aus den dabei gewonnenen Einsichten Konsequenzen für die Zukunft zieht, der muß eine ausgestreckte Hand vorfinden.
Aber die Opfer - und das sind neben den politisch Verfolgten und Inhaftierten letztlich alle [DDR]Bürger, die unter den Anmaßungen der Diktatur zu leiden hatten - haben einen Anspruch auf solche Aufrichtigkeit der ehemaligen Funktionäre.
[...] Die Einladung zur Mitarbeit in unserer Demokratie gilt unterschiedslos für jeden. Für einige trotz ihrer Vergangenheit, für andere gerade wegen ihrer Vergangenheit.
Wer in der Zeit der Diktatur dem Ruf des Gewissens folgte und dem Unrecht widerstand, ist heute moralisch in besonderer Weise legitimiert, sich in unsere Gesellschaft einzubringen"
                 Diese Worte sind heute genau so gültig wie 1998.                               
Ich begrüße Sie herzlich hier auf dieser persönlichen Website !
 
Jeder DDR-Widerständler sollte in einer Demokratie die Möglichkeit haben, die Erfahrungen mit den SED-Funktionären, aber auch mit MfS-Mitarbeitern und  auch der beschwerlichen und gefährlichen [legalen] Wege zur "Ständigen Ausreise aus der DDR" aufzuzeigen.
Dazu verhelfen auch ins Netz gestellte Wahrheiten.
Besonders schlimm waren die  Jahre der Wartezeit auf die "DDR-Ausreise", in denen wir vielfältig gedemütigt, schikaniert, entmündigt, beschimpft, zersetzt, abgelehnt worden.
Bei geringsten Vergehen gegen die "DDR-Ordnung" drohte Zuchthaus wegen "Gefährdung staatlicher Ordnung" oder "Kontaktaufnahme mit dem Feind"..
Heute in unserer schwer erkämpften Demokratie gibt es immer wieder Menschen, die versuchen, die mutigen Stimmen zum Schweigen zu bringen. Die getöteten Opfer der DDR-Diktatur sind ja schon ganz ruhig.
Wir sollen die Namen der Täter nicht mehr veröffentlichen dürfen, obwohl wir diesen "Gesichtern" in unserer Leidenszeit der "Wartejahre" immer wieder gegenübersaßen...  Wir haben sie nicht vergessen !
 
 
Das muß man verstehen und klar sehen: Die SED, das MfS und andere DDR-Eliten sind nicht zusammen mit
"40 Jahren stalinistischem  Sozialismus" gescheitert.
Nein: Sie rotten sich wieder in Vereinen und Verbänden zusammen...      Wehret den Anfängen !
 
 
Dazu schreibt Katrin Matthes im "Weser Kurier" vom 19. März 2009 u.a., ich zitiere -Auszüge-:
"Die Täter müssen genannt werden"  
20 Jahre nach dem Mauerfall klagen die Täter. Ihre Vergangenheit soll nicht Teil der Zukunft sein können, sie klagen auf ein "Recht auf Vergessen".
Die Zahl der Prozesse, in denen ehemalige Stasi-[SED-] Mitarbeiter diejenigen vor Gericht zitieren, die ihre Namen nennen, steigt. Unter den Betroffenen sind Zeitungen, Verlage, Wissenschaftler und oft auch die einstigen Opfer. Wie ist das möglich ?
Klagen gegen das Nennen der Namen der Helfer des DDR-Regimes gibt es seit dem Beginn der Aufarbeitung der jüngsten deutschen Geschichte und dem Erlassen des Stasi-Unterlagengesetzes im Jahr 1991...
Doch hat sich eins geändert: Waren es bislang Spitzel, die Ihre Taten bestritten, so leugnet die neue Generation von Klägern nicht einmal ihre Stasi-Verstrickungen. Sie wollen vielmehr einen Schlußstrich ziehen. Ihr Name soll nicht mehr mit der lästigen Vergangenheit in Verbindung gebracht werden.
[Sie fordern vehement und lautstark ein "Recht auf Vergessen" !] Inzwischen gibt es Gerichtsurteile, die Ihnen recht geben - obwohl das Stasi-Unterlagen-Gesetz ausdrücklich die Nennung der Namen von Tätern erlaubt...
"...Urteil ist typisch für einen Teil der derzeitigen juristischen Auseinandersetzung mit dem SED-System", sagt der Medienrechtler Johannes Weberling. Er ist Mitglied der Arbeitsgruppe "Aufarbeitung und Recht" der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder und kritisiert, dass in der jetzigen Rechtsprechung zunehmend der Persönlichkeitsschutz [der Täterschaften] höher gewertet wird als das [öffentliche] Interesse an einer publizistischen und historischen Aufarbeitung der DDR.
Damit steht er nicht allein.
Jochen Staadt vom Forschungsverband SED-Staat der Freien Universität Berlin fürchtet, dass durch die Klagen die wissenschaftliche Arbeit behindert wird. "Die Politikwissenschaft fragt nach Verantwortung. Aber das kann sie nicht tun, wenn Namen nicht genannt werden dürfen", sagt er. "Es waren nicht die Strukturen, sondern viele Menschen in ihrer Gesamtheit, die alle zusammen das System der DDR am Leben erhielten."
Notiz dazu: Ein neues Buch "Die Schuld der Mitläufer" (Roman Grafe) paßt zu dieser Aussage.
...
Doch die unklare Rechtsprechung hat zur Folge, dass es teuer werden kann, ... Namen zu nennen.  
Opfer und Verfolgte des SED-Regimes, die seit dem "Beitritt der DDR" verklagt werden, weil sie ihre pers. Geschichte im Internet veröffentlichen, wie Fritz Schaarschmidt , oder denkt man an die Klage gegen den früheren Zwickauer Pfarrer, Herrn Dr. Käbisch , der eine Wander-Daueraustellung mit Geschichtsdokumenten zusammen mit Religionsschülern mühsam erarbeitete; sie alle können "ein Lied davon singen"...
Ein weiterer Fall war die Klage eines Stasi-"IM" [Name bekannt] aus Erfurt gegen Herrn Dr. Heinrich, wo nach einem wegweisenden, positiven Urteil zugunsten des Beklagten Dr. Heinrich in der 1. Instanz (Landgericht München  
am 15. April 2009) entschieden wurde. Der Käger aus Erfurt legte gegen das Urteil Berufung ein.  
Am 14. Dezember 2010, 11 Uhr, fand die Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht München statt... Der relativ kleine Saal war voll besetzt, sogar Münchner Gymnasiasten verfolgten angespannt die Verhandlung. Dem Beklagten Dr. Heinrich war es gelungen, den bekannten Berliner Medienanwalt Prof. Weberling zu mandatieren. Nach etwa 1 1/2 Stunde spannender Verhandlung fiel das Urteil in 2. Instanz: die Klage wird abgewiesen. Dr. Heinrich obsiegte !
 
"Daher ist es wichtig, dass finanzkräftige Institutionen oder Verlage auf ein Recht auf Aufarbeitung beharren", sagt Reinhard Borgmann, der als Leiter des ARD-Politmagazins KONTRASTE Erfahrung in diesen "zvilen Rechtsstreitigkeiten" um Namensnennungen hat...